

Soweit Ihnen als privat Krankenversichertem von Ihrem Arzt oder Zahnarzt (gegebenenfalls auch Heilpraktiker) medizinisch notwendige Arzneimittel verordnet werden und Sie diese aus einer Apotheke beziehen, werden Ihnen die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet, sofern es sich um von der Schulmedizin* überwiegend anerkannte Mittel handelt.
Darüber hinaus bekommen Sie Medikamente aus der „Alternativmedizin“ (siehe auch Kapitel Definitionen) erstattet, soweit sie sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, Badezusätze, Desinfektionsmittel sowie Kosmetika gelten nicht als erstattungsfähige Arzneimittel. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen zu Ihrem Versicherungsvertrag.
* Allgemein anerkannte und an den medizinischen Hochschulen gelehrte Medizin im Sinne einer angewandten Naturwissenschaft
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