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Vertriebsformen

Arzneimittel sind Waren besonderer Art, da für ihre Anwendung in der Regel besondere Sachkenntnis und Sorgfalt erforderlich sind. Daher werden Arzneimittel nicht überall und unkontrolliert an jedermann abgegeben. Die verschiedenen Formen des Arzneimittelvertriebs orientieren sich am potentiellen Risiko, welches von einem Arzneimittel ausgeht.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel:
Diese dürfen nur durch Apotheken und nach Vorlage einer Arzneimittelverordnung eines Arztes oder Zahnarztes (oder eines Veterinärs) abgegeben werden.

Apothekenpflichtige Arzneimittel:
Diese können vom Patienten bzw. Verbraucher selbst, d. h. ohne Verordnung, erworben werden. Die Abgabe erfolgt nur durch Apotheken.

Frei verkäufliche Arzneimittel:
Für diese ist weder eine Verordnung notwendig, noch ist der Vertrieb auf eine Apotheke beschränkt; er wird beispielsweise auch in Drogerien oder Reformhäusern vorgenommen.

In diesem Zusammenhang ist noch ein weiterer Begriff von Interesse.

OTC-Präparate/nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
OTC („over the counter“ – „über den Ladentisch“) bezeichnet alle Arzneimittel, die ohne ärztliche Verordnung vom Patienten oder Kunden erworben werden können. Im obigen Sinne sind dies sowohl apothekenpflichtige als auch frei verkäufliche Arzneimittel.

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