
Im Umfeld „echter“ Arzneimittel nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) gibt es Produkte, die zwar nicht zu den Arzneimitteln zu zählen sind, die aber häufig von dem Verbraucher in ähnlicher Erwartung angewandt werden. Zur Klarstellung werden diese Produkte bzw. Begriffe im Folgenden kurz definiert:

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die für medizinische Zwecke wie die Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen bestimmt sind und deren Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper – im Gegensatz zu den Arzneimitteln – nicht auf pharmakologischem, immunologischem oder metabolischem Weg erreicht wird. Beispiele sind Verbandstoffe, Dentalprodukte, Sehhilfen, Produkte zur Empfängnisregelung, Produkte zur Injektion und Infusion, Implantate sowie medizinisch-technisches Gerät.
Lebensmittel sind Stoffe oder Erzeugnisse, die in unverändertem oder (teilweise) verrarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen beziehungsweise verzehrt werden.
Ausgenommen sind u. a. Arzneimittel, Futtermittel, Tabak, kosmetische Mittel und Betäubungsmittel.
Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmter Personengruppen (Säuglinge, Kleinkinder, Personen mit Stoffwechselstörungen) bestimmt sind und sich auf Grund ihrer besonderen Zusammensetzung oder ihres Herstellungsverfahrens deutlich von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.


Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die übliche Ernährung ergänzen. Im Allgemeinen versteht man darunter die gezielte Zufuhr bestimmter Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente.
Auf Grund ihrer in der Regel lebensmitteluntypischen Darreichungsform (Tabletten, Kapseln, Dragees) werden sie häufig mit Arzneimitteln verwechselt, sind aber Lebensmittel.
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewandt zu werden, es sei denn, dass sie überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen.

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