

Seit dem 01.01.2004 ist auch in Deutschland der Versandhandel und elektronische Handel mit apothekenpflichtigen und damit auch verschreibungspflichtigen Arzneimitteln freigegeben.
Von dem dadurch gestiegenen Wettbewerb im Bereich der Leistungen und Kosten können auch Sie als Patient profitieren. So liegen die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel z. T. erheblich unter den empfohlenen Verkaufspreisen. Darüber hinaus bieten die verschiedenen Versandhändler mannigfaltige Rabattsysteme und Boni an. Bei ausländischen Versandhändlern können Sie auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sparen.
Einen Preisvergleich von Arzneimitteln können Sie bei verschiedenen Internetdiensten durchführen (siehe Links). Die Anbieter durchforsten in der Regel die Preisangebote von in ihren Datenbanken registrierten Versandapotheken und zeigen die jeweils günstigsten an, wobei auch die Versandkosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu Versand- bzw. Internetapotheken finden Sie im Kapitel Arzneimittelbeschaffung.
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