

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird nur noch eine unverbindliche Preisempfehlung ausgesprochen. Diese Preisfreigabe versetzt den Apotheker in die Lage, den Verkaufspreis frei zu gestalten, und gibt Ihnen die Möglichkeit, die kostengünstigste Alternative auszuwählen.
Zur Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung benötigen Sie in aller Regel nur eine ärztliche Verordnung (siehe Leistungspflicht der PKV).
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