
Generika sind Arzneimittel, die nicht unter einem eingetragenen Warenzeichen, sondern unter ihrem Freinamen (international gebräuchliche, nicht geschützte Arzneistoffbezeichnung) im Handel sind. Generika oder „Nachahmerpräparate“ unterscheiden sich vom Originalprodukt durch die Galenik, also durch das Zubereitungsverfahren, die Formgebung und/oder die Verwendung von Hilfsstoffen wie z. B. Farbstoffen. Das Generikum ist hinsichtlich der Bioverfügbarkeit, d. h. Geschwindigkeit und Ausmaß der Arzneimittelwirkung im Körper, dem Originalpräparat gleichwertig.

Neu entwickelte Arzneimittel können sich die Hersteller patentieren lassen. Damit sichern sie sich exklusiv die Vermarktungsrechte an dem entsprechenden Wirkstoff für eine gewisse Zeit. Nach Ablauf der Schutzfrist kann der Arzneimittelwirkstoff lizenzfrei von jedem „Zweitanbieter“ produziert werden.
Da die Hersteller der Generika keinen oder nur einen geringen Aufwand in die Arzneimittelforschung und -entwicklung stecken müssen, sind ihre Produkte meist deutlich preiswerter im Handel als das Originalpräparat. Sie sollten daher gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt oder Apotheker überlegen, ob für Sie nicht auch ein Generikum in Frage kommt.
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