

„Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder Gleiches“. Hintergrund: Nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat kommen häufig Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff, so genannte Generika, auf den Markt, die in der Regel deutlich preiswerter sind.
Der Arzt hat bei der Verordnung eines Arzneimittels mehrere Möglichkeiten. Die Entscheidung für die eine oder andere können Sie im Prinzip mit Ihrem Arzt, nach dessen Diagnose und Therapieansatz, gemeinsam treffen.
Der Nutzen der „Aut idem“-Regelung für Sie als Patienten liegt darin, dass Sie ein wirkstoffgleiches Arzneimittel möglicherweise deutlich preiswerter als das Originalpräparat beziehen können. Es empfiehlt sich also, Ihren Arzt gezielt auf die „Aut idem“-Verordnung anzusprechen.
Berlin (ots) - Die Mehrheit der Deutschen geht regelmäßig kontrollorientiert zum Zahnarzt. Trotzdem...
Baierbrunn (ots) - Da kann der Salat noch so knackig und das Rindersteak noch so saftig sein -...
Baierbrunn (ots) - Gegen kalte Hände hilft, sie tüchtig gegeneinander zu reiben. Muss aber eine...
Baierbrunn (ots) - Blutkrebs (Leukämie) kann in etwa 80 Prozent der Fälle durch eine Stammzell-...
