Aut idem

„Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder Gleiches“. Hintergrund: Nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat kommen häufig Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff, so genannte Generika, auf den Markt, die in der Regel deutlich preiswerter sind.

Der Arzt hat bei der Verordnung eines Arzneimittels mehrere Möglichkeiten. Die Entscheidung für die eine oder andere können Sie im Prinzip mit Ihrem Arzt, nach dessen Diagnose und Therapieansatz, gemeinsam treffen.

  • Er kann das konkrete Arzneimittel nennen. Hierbei kann es sich um das Originalpräparat oder auch um ein Generikum handeln.
    • Ohne die Angabe „aut idem“ muss Ihnen der Apotheker genau dieses Präparat ausgeben.
    • Mit der Angabe „aut idem“ haben Sie die Möglichkeit, sich für ein wirkstoffgleiches Präparat zu entscheiden, gegebenenfalls nach Beratung durch den Apotheker.
  • Er gibt nur den Wirkstoff an. Sie entscheiden sich dann gemeinsam mit dem Apotheker für ein Arzneimittel des entsprechenden Wirkstoffs.

Der Nutzen der „Aut idem“-Regelung für Sie als Patienten liegt darin, dass Sie ein wirkstoffgleiches Arzneimittel möglicherweise deutlich preiswerter als das Originalpräparat beziehen können. Es empfiehlt sich also, Ihren Arzt gezielt auf die „Aut idem“-Verordnung anzusprechen.

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