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Versand-/Internetapotheke

Seit dem 01.01.2004 ist der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch in Deutschland freigegeben. Der Begriff „Internetapotheke“ wird dabei häufig als Synonym für den Versandhandel mit Arzneimitteln verwandt – genau genommen muss ein Versand aber nicht über das Internet organisiert sein.

Versand- oder Internetapotheken sind immer auch übliche Präsenzapotheken und unterliegen den gleichen Maßstäben hinsichtlich Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie diese. Zusätzlich müssen sie noch bestimmte Anforderungen für den Versand und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln erfüllen.

Versand- oder Internetapotheken, auch wenn sie sich im europäischen Ausland befinden, dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die in Deutschland zugelassen sind und die Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten. Darüber hinaus muss eine Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache gewährleistet sein.

Sie sollten an die Qualität einer Versand- oder Internetapotheke folgende Mindestanforderungen stellen:

  • Die Apotheke sollte eindeutig identifizierbar sein (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail etc.).
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer (analog im Ausland) sollten genannt sein.
  • Die Zahlungsmodalitäten sollten bekannt sein.

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