

Die Krankenhausapotheke wird von einem Krankenhaus betrieben und von einem approbierten Apotheker geleitet. Durch die Krankenhausapotheke wird in der Regel die Arzneimittelversorgung für Sie als Patienten zur unmittelbaren Anwendung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus vorgenommen. Bei der Entlassung darf Ihnen aus Beständen der Krankenhausapotheke nur die zur Überbrückung beispielsweise eines Wochenendes benötigte Arzneimittelmenge mitgegeben werden.
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