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Krankenhausapotheke

Die Krankenhausapotheke wird von einem Krankenhaus betrieben und von einem approbierten Apotheker geleitet. Durch die Krankenhausapotheke wird in der Regel die Arzneimittelversorgung für Sie als Patienten zur unmittelbaren Anwendung bei stationärer sowie ambulanter Behandlung im Krankenhaus vorgenommen. Bei der Entlassung darf Ihnen aus Beständen der Krankenhausapotheke nur die zur Überbrückung beispielsweise eines Wochenendes benötigte Arzneimittelmenge mitgegeben werden.

Hierbei ist zu bedenken, dass die Krankenhausapotheke nicht der Arzneimittelpreisverordnung (Regelung zu Preisen verschreibungspflichtiger Arzneimittel) unterliegt und daher der Arzneimittelabgabepreis für Sie als privat versicherten Patienten frei gebildet werden kann. Der Bezug von Arzneimitteln aus einer öffentlichen Apotheke kann für Sie daher im Einzelfall (nicht zwingend im Regelfall) günstiger sein. Erkundigen Sie sich im Krankenhaus, welche Preise Ihnen (im Vergleich zur öffentlichen Apotheke oder Versand-/Internetapotheke) in Rechnung gestellt werden.

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