
Arzneimittel sind nach Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die diagnostischen Zwecken dienen oder seelische Zustände beeinflussen.

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