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Leistungspflicht der PKV

Die Leistungen bei Psychotherapie (auch ärztliche Psychotherapeuten) sind stark abhängig vom gewählten Tarif, bis hin zum Verzicht auf entsprechende Leistungen.

Bei tariflicher Abdeckung sind die Leistungen im ambulanten psychotherapeutischen Bereich häufig auf 20 oder 30 Sitzungen je Kalenderjahr beschränkt bei einer Kostenerstattungsquote von 80% - 100%. Auch eine Staffelung der Kostenerstattungsquote absteigend nach Anzahl der Sitzungen ist möglich.

Teilweise ist eine vorherige Leistungszusage des Versicherers notwendig. Der Versicherungsschutz kann auch auf die Inanspruchnahme von ärztlichen Psychotherapeuten beschränkt sein.

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