
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist die Grundlage der Leistungsvergütung.
Nach der GOP sind nur Leistungen berechnungsfähig, die in den Abschnitten B (Grundleistungen und Allgemeine Leistungen) und G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt sind.
Berlin (ots) - Die Mehrheit der Deutschen geht regelmäßig kontrollorientiert zum Zahnarzt. Trotzdem...
Baierbrunn (ots) - Da kann der Salat noch so knackig und das Rindersteak noch so saftig sein -...
Baierbrunn (ots) - Gegen kalte Hände hilft, sie tüchtig gegeneinander zu reiben. Muss aber eine...
Baierbrunn (ots) - Blutkrebs (Leukämie) kann in etwa 80 Prozent der Fälle durch eine Stammzell-...
