
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist die Grundlage der Leistungsvergütung.
Nach der GOP sind nur Leistungen berechnungsfähig, die in den Abschnitten B (Grundleistungen und Allgemeine Leistungen) und G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt sind.
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