

Heilkundliche Psychotherapie unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sowie entsprechend weitergebildeten Ärzten ausgeübt werden und bedarf der Approbation (staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufs).
Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind nur berechtigt, Patienten zu behandeln, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während Psychologische Psychotherapeuten alle Patienten behandeln dürfen, also auch Kinder und Jugendliche.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen u. a. keine Arzneimittel verordnen.
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