
Soweit Ihr Tarif nichts anderes vorsieht, können Sie Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch nehmen. Geleistet wird dabei auch für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, soweit diese sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Je nach Tarif werden 80 % - 100 % der Kosten für Leistungen des Heilpraktikers erstattet. Verschiedene Tarife sehen auch eine Begrenzung auf den Einfach- oder Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) vor.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker wird von den Heilpraktikerverbänden herausgegeben und gibt für bestimmte Leistungen des Heilpraktikers eine Abrechnungsspannbreite an.
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