
Als Heilpraktiker sind in Deutschland Personen tätig, die Heilkunde ausüben, ohne über die ärztliche Approbation zu verfügen. Die Tätigkeit ist eine historisch erklärbare Besonderheit in Deutschland und beruht auf dem Heilpraktikergesetz und dessen Durchführungsverordnung von 1939 (mittlerweile mehrfach geändert).
Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung und keine einheitliche Prüfungsordnung oder Ähnliches. Zwar bieten private Heilpraktikerschulen einschlägige Ausbildungen an, in der Regel auch mit Abschlussprüfung oder Zertifikat, jedoch mit unterschiedlichen Inhalten und unterschiedlicher Dauer sowie ohne „staatliche“ Vorgaben im Sinne einer einheitlichen und überprüfbaren Qualität.
Neben Formalien (Mindestalter 25 Jahre, Hauptschulabschluss etc.) ist die einzige Voraussetzung, um als Heilpraktiker tätig zu sein, das Bestehen einer Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt. Hierbei hat der Betreffende Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, sodass von ihm keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ ausgehe.
Bestimmte Behandlungen/Tätigkeiten dürfen Heilpraktiker nicht durchführen:

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